Wer eine Ferienwohnung bezieht, muss nicht direkt am ersten Tag prüfen, ob das Inventar stimmt. So entschied das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 8 O 696/11), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.
In einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung hieß es, dass der Mieter fehlende Einrichtungsgegenstände oder sonstige Mängel sofort anzuzeigen habe. Andernfalls könne er dafür haftbar gemacht werden. Ein Verband klagte gegen diese Klausel, weil er sie für unwirksam hielt.
Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn diese Klausel benachteilige die Mieter unangemessen. Eine Haftung schon bei Beginn der Mietzeit widerspreche dem Gesetz. Die Anzeigepflicht treffe den Mieter daher nur, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel zeigt.
Ihr Reinhard Göddemeyer
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